Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist: Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen sind daher in jedem Falle ausgeschlossen. Die Lieferfrist wird berechnet vom Tage des Bestelleinganges bzw. der restlosen Klarstellung des Auftrages bis zur Absendung der Ware vom Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
Mängelrügen: Geringfügige Abweichungen in der Oberflächenstruktur als auch im Farbton oder in den Maßen sind dem Lieferanten gestattet und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser unveräußerliches Eigentum.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: In allen aus diesem Vertrag entspringenden Streitigkeiten unterwirft sich der Käufer den Entscheidungen des Bezirksgerichtes Neumarkt am Wallersee, welches ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes zuständig ist.
Allgemeines: Durch diese Bedingungen werden alle Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie die Vorschrift enthalten, dass entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten nicht gelten sollen, aufgehoben.